Zum sog. kommunalrechtlichen Vertretungsverbot : BVerfG v.18.7.1979
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt, der dem Rat einer Gemeinde angehört, als Prozessbevollmächtigten zurückweist, weil er gegen das Vertretungsverbot verstösst.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1980; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.965 Rechtsanwälte
342.4 Gemeindeverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt, der dem Rat einer Gemeinde angehört, als Prozessbevollmächtigten zurückweist, weil er gegen das Vertretungsverbot verstösst. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |