Begriff des Arbeitnehmers (hier am Beispiel Gesellschaftergeschäftsführer) nach dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz : VGH v.14.12.1979

Wer kraft Gesellschafterstellung die Arbeitgeberfunktionen mitregeln kann, ist nicht persönlich abhängig und kann daher auch nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft sein wem hingegen diese Möglichkeit kraft Gesellschafterstellung nicht zukommt, kann hingegen sehr wohl Arbeitnehmer der Gesellschaft sein....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3262)
Ort / Verlag / Datum:31.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer
347.72 Gesellschaftsrecht
351.83 Entgeltsicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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