Begriff des Arbeitnehmers (hier am Beispiel Gesellschaftergeschäftsführer) nach dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz : VGH v.14.12.1979
Wer kraft Gesellschafterstellung die Arbeitgeberfunktionen mitregeln kann, ist nicht persönlich abhängig und kann daher auch nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft sein wem hingegen diese Möglichkeit kraft Gesellschafterstellung nicht zukommt, kann hingegen sehr wohl Arbeitnehmer der Gesellschaft sein....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3262)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer
347.72 Gesellschaftsrecht 351.83 Entgeltsicherung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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