Begriff des Arbeitnehmers (hier am Beispiel Gesellschaftergeschäftsführer) nach dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz : VGH v.14.12.1979
Wer kraft Gesellschafterstellung die Arbeitgeberfunktionen mitregeln kann, ist nicht persönlich abhängig und kann daher auch nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft sein wem hingegen diese Möglichkeit kraft Gesellschafterstellung nicht zukommt, kann hingegen sehr wohl Arbeitnehmer der Gesellschaft sein....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3262)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer
347.72 Gesellschaftsrecht 351.83 Entgeltsicherung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wer kraft Gesellschafterstellung die Arbeitgeberfunktionen mitregeln kann, ist nicht persönlich abhängig und kann daher auch nicht Arbeitnehmer der Gesellschaft sein wem hingegen diese Möglichkeit kraft Gesellschafterstellung nicht zukommt, kann hingegen sehr wohl Arbeitnehmer der Gesellschaft sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |