Wirksame Kündigung vor der Invaliditätsbescheinigung : AG Wien v.17.9.1980
Der Kündigungsschutz nach dem IEinstG besteht nur dann, wenn die zu Kündigende im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung Beschäftigte im Sinne des IEinstG war. Eine spätere Zuerkennung der Invalidität hat keinen Einfluss auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3262)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalideneinstellung
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung 3-056.2 Behinderte |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Kündigungsschutz nach dem IEinstG besteht nur dann, wenn die zu Kündigende im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung Beschäftigte im Sinne des IEinstG war. Eine spätere Zuerkennung der Invalidität hat keinen Einfluss auf das einzuhaltende Kündigungsverfahren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |