Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht, von 26.6.1980

Ungültigkeit befreiender Schulübernahmen, wenn sie nicht durch die in 4 Abs.1 BetrAVG genannten Versorgungsträger erfolgen oder wenn sie nicht vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gebilligt sind. Wenn ein Vesorgungsträger Ruhegeldzusagen wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen will, muss er vor de...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:31.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Ungültigkeit befreiender Schulübernahmen, wenn sie nicht durch die in 4 Abs.1 BetrAVG genannten Versorgungsträger erfolgen oder wenn sie nicht vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gebilligt sind. Wenn ein Vesorgungsträger Ruhegeldzusagen wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen will, muss er vor dem Widerruf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Feststellung der Berechtigung seines Widerrrufs verklagen, wenn dieser die Berechtigung des Widerrufs leugnet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog