Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht, von 26.6.1980
Ungültigkeit befreiender Schulübernahmen, wenn sie nicht durch die in 4 Abs.1 BetrAVG genannten Versorgungsträger erfolgen oder wenn sie nicht vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gebilligt sind. Wenn ein Vesorgungsträger Ruhegeldzusagen wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen will, muss er vor de...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ungültigkeit befreiender Schulübernahmen, wenn sie nicht durch die in 4 Abs.1 BetrAVG genannten Versorgungsträger erfolgen oder wenn sie nicht vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gebilligt sind. Wenn ein Vesorgungsträger Ruhegeldzusagen wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen will, muss er vor dem Widerruf den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Feststellung der Berechtigung seines Widerrrufs verklagen, wenn dieser die Berechtigung des Widerrufs leugnet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |