Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Gewährung einer Abfindung auf Grund eines Sozialplans : Bundessozialgericht, vom 21.5.1980

Gewährt ein Tarifvertrag Arbeitnehmern Unkündbarkeit nur für den Fall, dass ein Sozialplan gemäss BetrVG 112 nicht vorliegt und wird bei Vorliegen eines derartigen Sozialplans vom Arbeitgeber wirksam gekündig, so tritt ein Ruhen seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht ein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:07.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
331.13 Kündigung
Region:BRD
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