Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Gewährung einer Abfindung auf Grund eines Sozialplans : Bundessozialgericht, vom 21.5.1980
Gewährt ein Tarifvertrag Arbeitnehmern Unkündbarkeit nur für den Fall, dass ein Sozialplan gemäss BetrVG 112 nicht vorliegt und wird bei Vorliegen eines derartigen Sozialplans vom Arbeitgeber wirksam gekündig, so tritt ein Ruhen seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht ein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung 331.13 Kündigung |
Region: | BRD
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