Buchführungsprivileg für steuerberatende Berufe verfassungswidrig : Buchführungshelfer / Berufsfreiheit. Bundesverfassungsgericht v.18.6.1980

5 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes ist mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit das geschäftsmässige Kontieren von Belegen Personen untersagt wird, die eine kaufmännische Gehilfenprüfung bestanden haben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.235:336.2 Steuerberater
342.7 Grundrechte
343.278 Berufsverbot
34.038 Rechtsprechung
342.72/.73 Freiheit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:5 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes ist mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit das geschäftsmässige Kontieren von Belegen Personen untersagt wird, die eine kaufmännische Gehilfenprüfung bestanden haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog