Verschweigen des Kirchenaustritts als Kündigungsgrund bei kirchlicher Einrichtung : Bundesarbeitsgericht v.4.3.1980
Ist eine an einer katholischen Privatschule beschäftigte Fachlehrerin aus der katholischen Kirche ausgetreten und hat sie den Kirchenaustritt bei ihrer Einstellung verschwiegen, so kann dies eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge 28 Kirchen, christliche |
Region: | BRD
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