Verschweigen des Kirchenaustritts als Kündigungsgrund bei kirchlicher Einrichtung : Bundesarbeitsgericht v.4.3.1980

Ist eine an einer katholischen Privatschule beschäftigte Fachlehrerin aus der katholischen Kirche ausgetreten und hat sie den Kirchenaustritt bei ihrer Einstellung verschwiegen, so kann dies eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
28 Kirchen, christliche
Region:BRD
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