Wird in Österreich U-Haft zu häufig und zu lang verwendet?

Er warf die Frage auf, ob eine bereits verhängte U-Haft später allenfalls durch sogenannte 'gelinderte Mittel', wie Ablegung eines Gelöbnisses, Abnahme der Reisepapiere oder des Führerscheins oder Kautionsleistung, ersetzt werden soll.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1980)
Ort / Verlag / Datum:04.11.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Jesionek, Udo
Klassifikation:343.1 Strafprozessordnung
347.962 Richter
343.1 Strafprozess
343.85 Verbrechensverhütung
36.08 Sozialarbeiter
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Er warf die Frage auf, ob eine bereits verhängte U-Haft später allenfalls durch sogenannte 'gelinderte Mittel', wie Ablegung eines Gelöbnisses, Abnahme der Reisepapiere oder des Führerscheins oder Kautionsleistung, ersetzt werden soll.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog