Wird in Österreich U-Haft zu häufig und zu lang verwendet?
Er warf die Frage auf, ob eine bereits verhängte U-Haft später allenfalls durch sogenannte 'gelinderte Mittel', wie Ablegung eines Gelöbnisses, Abnahme der Reisepapiere oder des Führerscheins oder Kautionsleistung, ersetzt werden soll.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.11.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Jesionek, Udo
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Klassifikation: | 343.1 Strafprozessordnung
347.962 Richter 343.1 Strafprozess 343.85 Verbrechensverhütung 36.08 Sozialarbeiter |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Er warf die Frage auf, ob eine bereits verhängte U-Haft später allenfalls durch sogenannte 'gelinderte Mittel', wie Ablegung eines Gelöbnisses, Abnahme der Reisepapiere oder des Führerscheins oder Kautionsleistung, ersetzt werden soll. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |