Nahe Angehörige

Die Aussage, dass nahe Angehörige des AG als AN interessemässig nicht der Arbeitnehmerschaft zuzuordnen seien, trifft durchschnittlich in ihrer Allgemeinheit nicht zu. Verfassungswidrig ist die gänzliche und undifferenzierte Herausnahme dieser Personen von der Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:331 Arbeiterkammern
331.76 Arbeiter
331.77 Angestellte
342.4 Bundesverfassung
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 5)