Nahe Angehörige
Die Aussage, dass nahe Angehörige des AG als AN interessemässig nicht der Arbeitnehmerschaft zuzuordnen seien, trifft durchschnittlich in ihrer Allgemeinheit nicht zu. Verfassungswidrig ist die gänzliche und undifferenzierte Herausnahme dieser Personen von der Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:331 Arbeiterkammern
331.76 Arbeiter 331.77 Angestellte 342.4 Bundesverfassung 342.7 Grundrechte 34.038 Rechtsprechung 347.991 Verfassungsgerichtshof |
Region: | Österreich
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Dokument Nr. A-049445 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |