Nahe Angehörige

Die Aussage, dass nahe Angehörige des AG als AN interessemässig nicht der Arbeitnehmerschaft zuzuordnen seien, trifft durchschnittlich in ihrer Allgemeinheit nicht zu. Verfassungswidrig ist die gänzliche und undifferenzierte Herausnahme dieser Personen von der Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:331 Arbeiterkammern
331.76 Arbeiter
331.77 Angestellte
342.4 Bundesverfassung
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Aussage, dass nahe Angehörige des AG als AN interessemässig nicht der Arbeitnehmerschaft zuzuordnen seien, trifft durchschnittlich in ihrer Allgemeinheit nicht zu. Verfassungswidrig ist die gänzliche und undifferenzierte Herausnahme dieser Personen von der Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog