'Briefkastenfirmen' werden es künftig schwerer haben : Liechtenstein

Juristische Personen und Treuhandunternehmen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sind verpflichtet, eine Kontrollstelle zu bestellen. Unternehmen, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, unterliegen einer Deklarationspflicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Welt (1980)
Ort / Verlag / Datum:04.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
343.359 Steuerhinterziehung
Region:Liechtenstein
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Juristische Personen und Treuhandunternehmen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sind verpflichtet, eine Kontrollstelle zu bestellen. Unternehmen, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, unterliegen einer Deklarationspflicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog