'Briefkastenfirmen' werden es künftig schwerer haben : Liechtenstein
Juristische Personen und Treuhandunternehmen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sind verpflichtet, eine Kontrollstelle zu bestellen. Unternehmen, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, unterliegen einer Deklarationspflicht.
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Veröffentlicht in: | Die Welt (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
343.359 Steuerhinterziehung |
Region: | Liechtenstein
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Juristische Personen und Treuhandunternehmen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sind verpflichtet, eine Kontrollstelle zu bestellen. Unternehmen, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, unterliegen einer Deklarationspflicht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |