Abwesenheit vom Dienst

Der Beamte oder der Vertragsbedienstete, der ungerechtfertigt dem Dienst fernbleibt, verliert für die Dauer der Abwesenheit seinen Anspruch auf Bezüge, sofern das ungerechtfertigte Fernbleiben nicht ohnehin die Auflösung des Dienstverhältnisses zur Folge hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Gemeindebedienstete (1980; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.081.71 Beamtenrecht
35.087.4 Beamte: Gehälter
331.116 Arbeitsverträge
331.116 Arbeitsverhältnisse
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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