Abwesenheit vom Dienst
Der Beamte oder der Vertragsbedienstete, der ungerechtfertigt dem Dienst fernbleibt, verliert für die Dauer der Abwesenheit seinen Anspruch auf Bezüge, sofern das ungerechtfertigte Fernbleiben nicht ohnehin die Auflösung des Dienstverhältnisses zur Folge hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Gemeindebedienstete (1980; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.081.71 Beamtenrecht
35.087.4 Beamte: Gehälter 331.116 Arbeitsverträge 331.116 Arbeitsverhältnisse |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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