Abwesenheit vom Dienst

Der Beamte oder der Vertragsbedienstete, der ungerechtfertigt dem Dienst fernbleibt, verliert für die Dauer der Abwesenheit seinen Anspruch auf Bezüge, sofern das ungerechtfertigte Fernbleiben nicht ohnehin die Auflösung des Dienstverhältnisses zur Folge hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Gemeindebedienstete (1980; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.081.71 Beamtenrecht
35.087.4 Beamte: Gehälter
331.116 Arbeitsverträge
331.116 Arbeitsverhältnisse
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Beamte oder der Vertragsbedienstete, der ungerechtfertigt dem Dienst fernbleibt, verliert für die Dauer der Abwesenheit seinen Anspruch auf Bezüge, sofern das ungerechtfertigte Fernbleiben nicht ohnehin die Auflösung des Dienstverhältnisses zur Folge hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog