Widerspricht die Abtretung oder Beleihung einer Direktversicherung durch den Arbeitnehmer der Lohnsteuerpauschalierung nach 40b EStG?

Um zu einer praktikablen Abgrenzung zwischen einer steuerschädlichen bzw. -unschädlichen Abtretung oder Beleihung zu gelangen, sollten die Grundsätze des Abschn.88 Abs.9 EStR analog angewendet werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 39)
VerfasserIn: Bethmann, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:26.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
368.022 Versicherungsverträge
Region:BRD
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