Personalreduzierung als sozialpflichtige Betriebsänderung
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass auch eine erhebliche Personalreduzierung unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebsänderung i. S. von 111 S.2 Nr.1 BetrVG sein kann. Bei Betrieben mit mehr als 1000 Arbeitnehmern ist eine Personalreduzierung erheblich, wenn sie m...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 38)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
331.15 Mitbestimmung 347.98 Gerichte: Zuständigkeit 347.998 Arbeitsgerichte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass auch eine erhebliche Personalreduzierung unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebsänderung i. S. von 111 S.2 Nr.1 BetrVG sein kann. Bei Betrieben mit mehr als 1000 Arbeitnehmern ist eine Personalreduzierung erheblich, wenn sie mindestens 5% der Gesamtbelegschaft ausmacht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |