'Gründerhaftung'

Wer im Gründungsstadium für eine geplante GmbH als deren Geschäftsführer einen Dienstvertrag abschliesst, haftet für die Ansprüche des Dienstnehmers nicht persönlich nach 2 Abs.2 GmbHG, wenn der Dienstnehmer wusste, dass die GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1980; Nr 4/5)
VerfasserIn: Ostheim, Rolf
Ort / Verlag / Datum:10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
34.038 Rechtsprechung
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.77 Angestellte, leitende
Region:Österreich
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