Rückzahlung von Ausbildungskosten
Eine Vereinbarung, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Ausbildungskosten verpflichtet, darf nicht unter Druck während der Dauer der Ausbildung erzwungen werden. Der Arbeitnehmer muss zu Beginn der vereinbarten Ausbildung klar und unmissverständlich hingewiesen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.86 Ausbildung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-047740 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |