Lohnanspruch von Arbeitswilligen während eines Streiks

Ein Arbeitswilliger, der einer wegen bestehender Friedenspflicht am Streik nicht teilnehmenden Gewerkschaft angehört und dem Streikposten einer anderen Gewerkschaft den Zutritt zum Betrieb verwehren, besitzt keinen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:10.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
331.2 Löhne
351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Betriebsberater (1980)