Lohnanspruch von Arbeitswilligen während eines Streiks
Ein Arbeitswilliger, der einer wegen bestehender Friedenspflicht am Streik nicht teilnehmenden Gewerkschaft angehört und dem Streikposten einer anderen Gewerkschaft den Zutritt zum Betrieb verwehren, besitzt keinen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.10.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
331.2 Löhne 351.83 Streikrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Ein Arbeitswilliger, der einer wegen bestehender Friedenspflicht am Streik nicht teilnehmenden Gewerkschaft angehört und dem Streikposten einer anderen Gewerkschaft den Zutritt zum Betrieb verwehren, besitzt keinen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |