Lohnanspruch von Arbeitswilligen während eines Streiks

Ein Arbeitswilliger, der einer wegen bestehender Friedenspflicht am Streik nicht teilnehmenden Gewerkschaft angehört und dem Streikposten einer anderen Gewerkschaft den Zutritt zum Betrieb verwehren, besitzt keinen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980)
Ort / Verlag / Datum:10.10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
331.2 Löhne
351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Arbeitswilliger, der einer wegen bestehender Friedenspflicht am Streik nicht teilnehmenden Gewerkschaft angehört und dem Streikposten einer anderen Gewerkschaft den Zutritt zum Betrieb verwehren, besitzt keinen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog