Rundfunkfreiheit im Härtetest

Der entsprechende Text im 'Gesetz über den Hessischen Rundfunk' lautet: 'Der Rundfunk ist Sache der Allgemeinheit. Er wird in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und ist von jeder Beeinflussung freizuhalten'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die neue Gesellschaft (1980)
VerfasserIn: Schwartz, Lothar
Ort / Verlag / Datum:09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
654.19 Fernsehen
342.72/.73 Freiheit
342.727 Meinungsfreiheit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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