Lebensgefahr

Wegen 'Verdunkelungsgefahr' lässt man ihn ein eventuelles Verfahren nicht in Freiheit abwarten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Austria Pressedienst (1980)
Ort / Verlag / Datum:25.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.1 Strafprozessordnung
343-052.626 Strafgefangene
343.1 Strafprozess
347.962 Richter
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wegen 'Verdunkelungsgefahr' lässt man ihn ein eventuelles Verfahren nicht in Freiheit abwarten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog