Bedenken gegen besondere Laienrichter : Pädagogischen Zweck des Jugendstrafverfahrens nicht verkennen - Jugendrichtertagung beendet

Das Geschworenenverfahren widerspreche insbesondere wegen seiner Theatralik und der Aufmerksamkeit, welche ihm die Öffentlichkeit zuwende, dem pädagogischen Zweck des Verfahrens gegen Jugendliche. Die Verhängung einer zehn Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe im Verfahren gegen Jugendliche durch ein...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1980)
Ort / Verlag / Datum:27.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Markel, Ernst
Klassifikation:343.195 Laiengerichtsbarkeit
343.1 Strafprozess
343.121 Jugendstrafrecht
343.195 Geschworenengerichte
343.1 Strafprozessordnung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Geschworenenverfahren widerspreche insbesondere wegen seiner Theatralik und der Aufmerksamkeit, welche ihm die Öffentlichkeit zuwende, dem pädagogischen Zweck des Verfahrens gegen Jugendliche. Die Verhängung einer zehn Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe im Verfahren gegen Jugendliche durch ein Schöffengericht sei verfassungsrechtlich unbedenklich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog