Für das Vaterschaftsverfahren: Blutabnahme ist auch erzwingbar

Die zwangsweise Vorführung eines Mannes zur Blutabnahme in einem Vaterschaftsprozess verstösst nicht gegen die Menschenrechtskonvention. Dies entschied die Europäische Menschenrechtskommission nach der Beschwerde eines betroffenen Österreichers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1980)
VerfasserIn: Bieber, Ernst
Ort / Verlag / Datum:30.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Kuhlmann, Götz
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
342.7 Menschenrechte
347.61/.64 Familienrecht
613.81 Alkoholismus
656.08 Verkehrsunfälle
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
613.8 Suchtgifte
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