Für das Vaterschaftsverfahren: Blutabnahme ist auch erzwingbar

Die zwangsweise Vorführung eines Mannes zur Blutabnahme in einem Vaterschaftsprozess verstösst nicht gegen die Menschenrechtskonvention. Dies entschied die Europäische Menschenrechtskommission nach der Beschwerde eines betroffenen Österreichers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1980)
VerfasserIn: Bieber, Ernst
Ort / Verlag / Datum:30.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Kuhlmann, Götz
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
342.7 Menschenrechte
347.61/.64 Familienrecht
613.81 Alkoholismus
656.08 Verkehrsunfälle
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
613.8 Suchtgifte
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die zwangsweise Vorführung eines Mannes zur Blutabnahme in einem Vaterschaftsprozess verstösst nicht gegen die Menschenrechtskonvention. Dies entschied die Europäische Menschenrechtskommission nach der Beschwerde eines betroffenen Österreichers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog