Für das Vaterschaftsverfahren: Blutabnahme ist auch erzwingbar
Die zwangsweise Vorführung eines Mannes zur Blutabnahme in einem Vaterschaftsprozess verstösst nicht gegen die Menschenrechtskonvention. Dies entschied die Europäische Menschenrechtskommission nach der Beschwerde eines betroffenen Österreichers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Kuhlmann, Götz
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Klassifikation: | 342.721 Persönlichkeitsrecht
342.7 Menschenrechte 347.61/.64 Familienrecht 613.81 Alkoholismus 656.08 Verkehrsunfälle 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale 613.8 Suchtgifte |
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Dokument Nr. A-042820 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |