311 Abs 5 ASVG 48 LaDÜG

Unter dem gemäss 311 Abs.5 ASVG geleisteten Überweisungsbetrag kann nur der früheren DG tatsächlich geleistete Betrag verstanden werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 4)
VerfasserIn: Hellbling, Ernst C
Ort / Verlag / Datum:07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83(094.5) ASVG
34.038 Rechtsprechung
35.087.43 Beamte: Pensionsordnung
Region:Österreich
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