311 Abs 5 ASVG 48 LaDÜG
Unter dem gemäss 311 Abs.5 ASVG geleisteten Überweisungsbetrag kann nur der früheren DG tatsächlich geleistete Betrag verstanden werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83(094.5) ASVG
34.038 Rechtsprechung 35.087.43 Beamte: Pensionsordnung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Unter dem gemäss 311 Abs.5 ASVG geleisteten Überweisungsbetrag kann nur der früheren DG tatsächlich geleistete Betrag verstanden werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |