Der Beitrag zur Restschuld-Lebensversicherung und der Darlehensvertrag : 138 BGB, Synallagma und Preisangabenverordnung
Der RSLV-Beitrag gehört nicht in das Synallagma des Darlehensvertrages. Darlehensvertrag und RSLV-Vertrag sind vielmehr jeder für sich an dem Masstab des 138 BGB zu messen. Für die Berücksichtigung der RSLV kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die RSLV fakultativ oder obligatorisch ist.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 29.08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.022 Versicherungsverträge
368.025.8 Versicherungsleistungen 368.02 Versicherungsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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