Was Kammern kassieren

Mit Bundesgesetz vom 17. Dezember 1979 wurde eine weitere Kammerumlage in der Form eines Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag eingeführt. Erwähnenswert ist, dass die Kammern nunmehr neben den einmaligen nicht unwesentlichen Inkorporationsgebühren nun drei verschiedene laufende Beiträge einheben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1980)
VerfasserIn: Holztrattner Reisinger
Ort / Verlag / Datum:27.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:380.15 Handelskammern
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit Bundesgesetz vom 17. Dezember 1979 wurde eine weitere Kammerumlage in der Form eines Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag eingeführt. Erwähnenswert ist, dass die Kammern nunmehr neben den einmaligen nicht unwesentlichen Inkorporationsgebühren nun drei verschiedene laufende Beiträge einheben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog