Probleme der Beteiligung am Schwangerschaftsabbruch
96 Abs 2 enthält einen gegenüber dem Grunddelikt des 96 Abs 1 qualifizierten Tatbestand. Die Anwendung des milderen Strafsatzes des 96 Abs 1 erfolgt nur dann iS des Gesetzgebers, wenn der Arzt der Schwangeren nützt. 96 Abs 3 stellt klar, dass die Schwangere nicht nach einem strengeren Strafsatz best...
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Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1980; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
343.2/.7 Strafrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 96 Abs 2 enthält einen gegenüber dem Grunddelikt des 96 Abs 1 qualifizierten Tatbestand. Die Anwendung des milderen Strafsatzes des 96 Abs 1 erfolgt nur dann iS des Gesetzgebers, wenn der Arzt der Schwangeren nützt. 96 Abs 3 stellt klar, dass die Schwangere nicht nach einem strengeren Strafsatz bestraft werden kann als der Arzt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |