Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Unterbrechung der Arbeit an Bildschirmgeräten zwecks Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen

Arbeitsunterbrechungen sind keine 'Pausen' - Anregung zum Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung nach 88 Nr.1 BetrVG. Auch nach 87 I Nr.7 BetrVG besteht kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitsunterbrechungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:29.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:007.5 Datenverarbeitung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
331.823 Arbeitsschutz
331.81 Arbeitszeit
Region:BRD
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