Probleme einer regionalen Arbeitskampfbegrenzung

Streik und Aussperrung müssen sich daher im Regelfalle auf das bisherige Tarifgebiet beschränken. Die aufgestellte Regel gilt auch dort, wo Arbeitskämpfe mit dem Ziel einer Veränderung des bisherigen Tarifgebiets geführt werden. Im Falle der Neubildung von Gewerkschaften entsteht eine Kampfgebietsbe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ZFA (1980; Nr 2)
VerfasserIn: Löwisch, Manfred
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
351.83 Streikrecht
331.895 Aussperrung
331.881 Gewerkschaften
331.116 Tarifverträge
Region:BRD
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