Die Rolle der Verbände bei Firmenarbeitskämpfen

Firmenarbeitskämpfe, namentlich Firmenstreiks spielen hauptsächlich bei der sog. betriebsnahen Tarifpolitik eine Rolle sie sind grundsäztlich zulässig. Haupthinderungsgrund für einen Firmenstreik ist hingegen die tarifliche Friedenspflicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ZFA (1980; Nr 2)
VerfasserIn: Hoyningen-Huene, Gerrick V
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
331.116 Tarifverträge
331.881 Gewerkschaften
061 Interessenvertretungen
331.048.12 Betriebsfrieden
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Firmenarbeitskämpfe, namentlich Firmenstreiks spielen hauptsächlich bei der sog. betriebsnahen Tarifpolitik eine Rolle sie sind grundsäztlich zulässig. Haupthinderungsgrund für einen Firmenstreik ist hingegen die tarifliche Friedenspflicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog