Vom Recht, nicht erforscht zu werden : Befördert der Datenschutz die Etablierung sozialwissenschaftlicher Verhaltensregeln?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Freiheit der Forschung auf die Erfahrung gegründet, 'dass gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits-und politischen Zweckmässigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 13.09.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
342.72/.73 Freiheit 321.7 Demokratie 351.854 Forschungspolitik |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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