Vom Recht, nicht erforscht zu werden : Befördert der Datenschutz die Etablierung sozialwissenschaftlicher Verhaltensregeln?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Freiheit der Forschung auf die Erfahrung gegründet, 'dass gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits-und politischen Zweckmässigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1980)
VerfasserIn: Adam, Konrad
Ort / Verlag / Datum:13.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.72/.73 Freiheit
321.7 Demokratie
351.854 Forschungspolitik
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Bundesverfassungsgericht hat die Freiheit der Forschung auf die Erfahrung gegründet, 'dass gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits-und politischen Zweckmässigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog