Gleichstellung im Sozialrecht : Weissenberg: Präventive Massnahmen im Vordergrund

Mann und Frau sollen im Arbeits-und Sozialrecht gleichgestellt werden, man bemühe sich weiters um eine Humanisierung der Arbeitswelt und wolle den Kampf gegen die Armut fortsetzen. Verschiedene legistische Neuregelungen sollen einer tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau dienen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1980)
Ort / Verlag / Datum:16.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Gesetzgebung, soziale
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
339.12 Armut
304 Sozialpolitik
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mann und Frau sollen im Arbeits-und Sozialrecht gleichgestellt werden, man bemühe sich weiters um eine Humanisierung der Arbeitswelt und wolle den Kampf gegen die Armut fortsetzen. Verschiedene legistische Neuregelungen sollen einer tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau dienen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog