Wann gelten allgemeine Geschäftsbedingungen?

Der OGH bestätigt damit seine Rechtsprechung, wonach ungewöhnliche Geschäftsbedingungen, selbst durch die Unterfertigung (zum Beispiel dieses Hinweises) nicht zum Geschäftsinhalt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1980)
VerfasserIn: Freisleben, Rüdiger
Ort / Verlag / Datum:12.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
347 Zivilrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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