Ausreichende Begründung und Rechtzeitigkeit der Kündigung einer Vertragsbediensteten
Der Verpflichtung zur Angabe des Grundes der Kündigung wird dann Genüge geleistet, wenn dem Kündigungsschreiben vom Gekündigten deutlich entnommen werden kann, welcher Grund geltend gemacht wird. Die Rechtsprechung hat insbesondere darauf Bedacht genommen, dass bei juristischen Personen die Willensb...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3242)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
35.084 Angestellte, öffentliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Verpflichtung zur Angabe des Grundes der Kündigung wird dann Genüge geleistet, wenn dem Kündigungsschreiben vom Gekündigten deutlich entnommen werden kann, welcher Grund geltend gemacht wird. Die Rechtsprechung hat insbesondere darauf Bedacht genommen, dass bei juristischen Personen die Willensbildung mehr Zeit erfordert als bei physischen Personen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |