Ausreichende Begründung und Rechtzeitigkeit der Kündigung einer Vertragsbediensteten

Der Verpflichtung zur Angabe des Grundes der Kündigung wird dann Genüge geleistet, wenn dem Kündigungsschreiben vom Gekündigten deutlich entnommen werden kann, welcher Grund geltend gemacht wird. Die Rechtsprechung hat insbesondere darauf Bedacht genommen, dass bei juristischen Personen die Willensb...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1980; Nr 3242)
Ort / Verlag / Datum:22.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
35.084 Angestellte, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Verpflichtung zur Angabe des Grundes der Kündigung wird dann Genüge geleistet, wenn dem Kündigungsschreiben vom Gekündigten deutlich entnommen werden kann, welcher Grund geltend gemacht wird. Die Rechtsprechung hat insbesondere darauf Bedacht genommen, dass bei juristischen Personen die Willensbildung mehr Zeit erfordert als bei physischen Personen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog