Die Anpassung betrieblicher Renten nach 16 Betriebsrentengesetz

Da im Gesetzestext über die Höhe der vorzunehmenden Anpassungen und Modalitäten nichts aufgeführt ist, kommt den referierten BAG-Urteilen entscheidende Bedeutung zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal (1980; Nr 6)
VerfasserIn: Schott, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:01.09.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.43 Pensionsdynamik
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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