Nachschieben von Kündigungsgründen : Bundesarbeitsgericht
Kündigungsgründe, die bei Ausspruch einer Kündigung vorlagen, dem Kündigenden jedoch noch nicht bekannt waren, können im Laufe des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zur Stützung der Kündigung uneingeschränkt nachgeschoben werden. Die Ausschlussfrist des 626 Abs.2 BGB ist dabei unbeachtlich.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
347.9 Prozessverfahren 347.998 Arbeitsgerichte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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