Betriebliche Altersversorgung: Zur Wirksamkeit von Heiratsklauseln in den Versorgungsrichtlinien : Hier: Gewährung der betrieblichen Waisenrente nur an unverheiratete Waisen

Eine Versorgungsordnung, die die Zahlung einer Hinterbliebenenrente in der Weise begrenzt, dass generell nur unverheiratete in der Ausbildung befindliche Waisen anspruchsberechtigt sind, ist wegen Verstosses gegen Art.6 Abs.1 GG nichtig. Der absolute Ausschluss von dem Bezug der verlängerten Waisenr...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
Ort / Verlag / Datum:08.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
342.7 Grundgesetz, Bonner
342.722 Gleichheit: Grundrechte
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
Region:BRD
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