Zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Regelung des Ausgleichs gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Ausbildungsverkehr
Seit dem 1.1.1977 haben die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs einen Rechtsanspruch auf Ausgleich von 50 v. H. der durch Fahrgeldeinnahmen nicht gedeckten Kosten des Ausbildungsverkehrs.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1980; Nr 15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.025.2 Personenverkehr
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit |
Region: | BRD
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