Beschäftigung des Angestellten einer Konkurrenzfirma : Wettbewerbsrecht

Ein Hersteller von Konfektionskleidung handelt wettbewerbswidrig, wenn er einen bei einem anderen Hersteller von Konfektionskleidung angestellten Stylisten beschäftigt und dabei auf dessen blosse Mitteilung vertraut, sein (eigentlicher) Arbeitgeber habe keine Einwendungen gegen die Nebentätigkeit.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1980; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
331.77(094.5) Angestelltengesetz
Region:BRD
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