Abgrenzung der leitenden Angestellten in 5 Abs. 3 BetrVG : Neues Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts
Aufgaben mit besonderer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes sind unternehmerische (Teil-) Tätigkeiten. Wesentliche Eigenverantwortung erfordert einen erheblichen Entscheidungsspielraum. Aus dieser unternehmerischen Tätigkeit ergibt sich zwangsläufig ein mehr oder weniger ausg...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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