Die Reform des Hinterbliebenenrechts in der Sozialversicherung : Was wird aus den Witwenpensionen?
1: Neugestaltung der abgeleiteten Witwen-und Witwerrenten. 2: Teilhabe des überlebenden Ehegatten an der Gesamtversorgung. 3: Jährliches Übertragen von Rentenanwartschaften schon während der Ehe (laufendes Splitting). 4: Mitversicherung für den haushaltführenden Ehegatten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (1980; Nr 7/8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
347.62 Eherecht 368.46 Witwenpension 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 351.83(094.5) ASVG 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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