Die Reform des Hinterbliebenenrechts in der Sozialversicherung : Was wird aus den Witwenpensionen?

1: Neugestaltung der abgeleiteten Witwen-und Witwerrenten. 2: Teilhabe des überlebenden Ehegatten an der Gesamtversorgung. 3: Jährliches Übertragen von Rentenanwartschaften schon während der Ehe (laufendes Splitting). 4: Mitversicherung für den haushaltführenden Ehegatten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (1980; Nr 7/8)
VerfasserIn: Swoboda, Kurt
Ort / Verlag / Datum:07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
347.62 Eherecht
368.46 Witwenpension
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
351.83(094.5) ASVG
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
Region:Österreich
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