Zur richterlichen Selbstverwaltung im demokratischen Rechtsstaat
Die Organe der richterlichen Selbstverwaltung dienen der Verwirklichung der Verfassungsbestimmungen vom gesetzlichen und unabhängigen Richter. Sie können Träger von Rechten sein und diese auf dem Verwaltungsrechtsweg durchsetzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.962 Richter
342.25 Selbstverwaltung 351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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