Zur richterlichen Selbstverwaltung im demokratischen Rechtsstaat

Die Organe der richterlichen Selbstverwaltung dienen der Verwirklichung der Verfassungsbestimmungen vom gesetzlichen und unabhängigen Richter. Sie können Träger von Rechten sein und diese auf dem Verwaltungsrechtsweg durchsetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 15)
VerfasserIn: Frauendorf, Lutz
Ort / Verlag / Datum:08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
342.25 Selbstverwaltung
351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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