Schadenersatzverpflichtung bei einem Arbeitsunfall

Die Ersatzpflicht nach bürgerlichem Recht wird bei einer Verletzung am Körper durch einen Arbeitsunfall nur für den Dienstgeber (gemäss 333 Abs.1 ASVG) oder einen ihm Gleichgestellten (gemäss 333 Abs.4 ASVG) auf vorsätzliche Schadenszufügung eingeschränkt, während Arbeitskollegen des Verletzten nach...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1980)
Ort / Verlag / Datum:08.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsunfälle
351.83(094.5) ASVG
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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